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rieda aus München starb überraschend an einem Herzinfarkt. Sie war 70 Jahre alt und hinterließ mit Patrick, Max und Moritz drei erwachsene Kinder. Diese wohnten im weit entfernten Hamburg, aber die räumliche Distanz machte der älteren Dame nicht viel zu schaffen.​

Ihr Terminkalender war gut gefüllt, da sie noch dreimal in der Woche in einer Arztpraxis arbeitete und zugleich Vorstand in einem Verein zum Schutz für Wildtiere war. Frieda hatte bereits vor Jahren einen letzten Willen verfasst. In diesem war vermerkt, dass Patrick enterbt wäre, wenn er sich nicht von der ungeliebten Schwiegertochter trennen würde. Darüber hinaus war aufgeführt, dass sich eines der Kinder um ihren Hund kümmern sollte und weiterhin die Vereinsbeiträge an den Verein zum Schutz der Wildtiere zu richten hätte. Als Grabschmuck wünschte sie sich weiße Rosen. Als das Testament verlesen wurde, staunten alle Beteiligten nicht schlecht. Insbesondere Patrick war erzürnt, da er sich von seiner Frau nicht scheiden lassen wollte. Auch über die Fürsorge für den Hund brach eine hitzige Diskussion aus, denn niemand wollte ihn haben. An den Immobilien in München und dem Vermögen auf dem Konto waren allerdings alle interessiert. Nach der ersten Verwunderung über den letzten Willen der Mutter kam die große Frage auf: Welche Pflichten haben Erben? Ein rechtlicher Beistand klärte die Beteiligten darüber auf. Seine Ausführungen hielten so manche Überraschung parat.

Wer kümmert sich um die Beerdigung?

Die erste große Pflicht, die für die Erben ansteht, ist die Beerdigung des Erblassers. Sie sind nicht dazu verpflichtet, dieser beizuwohnen, aber sie müssen sie bezahlen. Dabei ist es nach dem Erbrecht unerheblich, ob ein Testament verfasst wurde oder eine Person aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erbt. Unsere Frieda aus dem Beispiel hat sich weiße Rosen fürs Grab gewünscht. Diesem Wunsch muss Folge geleistet werden, da er leicht umzusetzen ist.

Die Beerdigungskosten werden am besten direkt aus der Erbmasse beglichen, damit jeder einzelne Erbe einen gerechten Anteil für die Bestattung übernimmt. Sollte der Nachlass die Beerdigungskosten nicht decken, müssen die Erben dennoch für die Bestattung aufkommen. Dass kann auch der Fall sein, wenn sich aufgrund von hohen Schulden des Erblassers gegen eine Annahme des Erbes entschieden worden ist. Neben der Beerdigung selber müssen die Erben selbstverständlich auch für das Grab aufkommen. Um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, kümmern sich einige Personen bereits zu Lebzeiten um die Organisation von Grab und Beerdigung. Sie entrichten die Kosten dafür vorab, wodurch ihre Erben entlastet werden.

Werden finanzielle Pflichten des Erblassers auf die Erben übertragen?

Das Erbrecht besagt, dass die Erben die gesamte positive sowie negative Erbmasse übernehmen. Dies heißt im Beispiel von Frieda: Die Erbengemeinschaft erbt die Immobilien in München, das Vermögen auf dem Konto und alle etwaigen Schulden der Mutter. Würde Frieda Unterhaltsleistungen an Ehepartner oder andere Personen leisten, übernimmt in einem gewissen Umfang die Erbengemeinschaft diese ebenfalls. Manchmal können Unterhaltszahlungen das Erbe stark schmälern. So hat in der Vergangenheit die Dresdner Frauenkirche ein großzügiges Stiftungserbe erhalten, von dem sie jedoch 50 % für einen Kindesunterhalt einsetzen musste.

Das Erbe besteht fast nur aus Wertgegenständen und Immobilien: Müssen die Erben trotzdem den Pflichtteil auszahlen?

Gelegentlich kommt es vor, dass aufgrund einer Erbenermittlung überrascht uneheliche Kinder des Erblassers auftauchen. Eine unabdingbare Pflicht der Erben ist es, an Pflichtteilsberechtigte wie diese den Pflichtteil auszuzahlen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das in geldlichen Mitteln geschehen muss. Sollte das geldliche Vermögen aus dem Erbe dafür nicht ausreichen, müssen die Erben zur Not die geerbten Wertgegenstände und Immobilien verkaufen. Das birgt oft viel Streit, da ihr Wert oft schwer eingeschätzt werden kann. Umso wichtiger ist es, Experten wie einen Immobilienmakler heranzuziehen. Er kann den Objektwert zuverlässig bestimmen und sich zugleich um seine Veräußerung kümmern.

Inwiefern stehen die Erben in der Steuerpflicht?

In Deutschland gibt es die Erbschaftssteuer. Wie hoch diese ist, hängt von der Vermögenshöhe und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Ehepartner und die direkten Kinder profitieren von verhältnismäßig hohen Freibeträgen. Anders sieht es beispielsweise bei Lebenspartnern aus, die mit dem Erblasser nicht verheiratet waren. Sie müssen an etwaige Verwandte einen Pflichtteil auszahlen und darüber hinaus etwa 30 % Erbschaftssteuer zahlen. Über die Existenz dieser Steuersätze und ihrer Höhe gibt es immer wieder Diskussionen. Was letztlich als gerecht oder ungerecht empfunden wird, ist zumeist eine Frage der Perspektive.

Ausstehende Rechnungen: Müssen alle Schulden des Erblassers bezahlt werden?

Erben haften stets für jegliche finanziellen Verpflichtungen des Erblassers. Hierzu können Raten fürs Haus ebenso gehören, wie noch nicht bezahlte Telefonrechnungen, eine ausstehende Miete und Honrare für Pflegedienste. Bis auf wenige Ausnahmen müssen die Erben sogar mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen. Es ist wichtig, dass eine Erbengemeinschaft vor Aufteilung des Nachlasses zuerst alle finanziellen Forderungen begleicht. Dies gebietet nicht nur der Anstand, sondern hat auch einen rechtlichen Grund. Etwaige Gläubiger können ansonsten direkt auf einen einzigen Erben zukommen und das Geld von ihm einfordern. Ob die anderen Erben, sich letztlich an der Begleichung der Forderung beteiligen, ist ihnen überlassen.

Welche individuellen Pflichten dürfen Erblasser ihren Erben auferlegen?

Hierzu gibt es keine einheitliche Regel und keinen festgesetzten Katalog. Stattdessen gelten allgemeine Vorschriften. So dürfen im Testament Pflichten vermerkt sein, die zumutbar für die Erben sind und die persönliche Freiheit nicht beschneiden. Hierzu gehört der erwähnte Wunsch nach bestimmten Blumen für die Beerdigung. Auch die Übernahme von Beitragszahlungen an den Verein, so wie es bei Frieda der Fall ist, sind rechtsgültig. Gelegentlich wird im Testament festgehalten, dass Erinnerungsfotos an Familienmitglieder ins Ausland versendet werden. Die Möglichkeiten an zulässigen Auflagen im Testament sind damit umfangreich. Wer seinen letzten Willen mit Wünschen versehen möchte, sollte stets einen Anwalt oder Notar zurate ziehen. Dieser weiß genau, was zulässig und was unzumutbar für die Erben wäre.

Der Erblasser hinterlässt ein Haustier. Wer übernimmt seine Pflege?

Ist nichts im Testament zur Pflege des Haustieres vermerkt oder existiert gar kein letzter Wille, gehört das Tier automatisch zur Erbmasse. Die Erbengemeinschaft kann nun entscheiden, was mit ihm passiert. Im Fall von Frieda gab es jedoch eine konkrete Auflage im Testament: Eines der Kinder sollte den Hund übernehmen. Dieser Pflicht müssen sie nachkommen, da Verstöße dagegen das Erbe kosten können. Das Kind, das sich letztlich dem Hund annimmt, profitiert von einem steuerlichen Vorteil. So können nach BFH, Az.: II B 149/08 die Aufwendungen für das Tier als Nachlassverbindlichkeit von der Steuer für die Erbschaft abgezogen werden.

Gibt es auch nicht zulässige Auflagen im Testament?

Ja, es gibt sie und sie kommen in der Praxis gar nicht selten vor. So kann kein Erblasser etwas von einem Erbberechtigten verlangen, was kriminell oder unsittlich wäre. Beispiele dafür wären das Zeugen von Nachwuchs oder die Konvertierung zu einer anderen Religion. Diese Passagen sind rechtswidrig, weswegen sich an sie nicht gehalten werden muss. Daher muss sich unser Patrick aus unserem Beispiel nicht scheiden lassen, um sein Erbe anzutreten. Diesen Wunsch von Frieda bewertet das Erbrecht als unsittlich. Patrick kann also ohne Scheidung einen Erbschein beantragen.

Müssen Erben Verpflichtungen gegenüber Patienten und Geschäftspartnern des Erblassers übernehmen?

Von den Pflichten der Erben bleiben persönliche Rechte ausgenommen. Dies bedeutet, dass kein Erbe den Job des Erblassers übernehmen muss oder gar ein Recht darauf hat. Gleiches zählt auch für andere Geschäftsbeziehungen. Im Fall von Frieda müsste keines der Kinder ihre Patienten behandeln und kein Patient wäre verpflichtet, Friedas Erben zu konsultieren.

Die Pflichten des Erbes möchte ich nicht eingehen: Was kann ich tun?

Niemand muss ein Erbe annehmen. Es ist möglich, innerhalb von einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Todes des Erblassers das Erbe auszuschlagen. Meist wird dies getan, wenn die Schulden des Erblassers sehr hoch sind. Doch auch aus rein emotionalen Gründen entscheiden sich manche Personen gegen einen Nachlass. Wer das Erbe ausschlägt, haftet nun nicht mehr mit seinem Privatvermögen für die finanziellen Verbindlichkeiten des Erblassers. Von dem Nachlass stehen ihm jedoch auch keine Vermögenswerte zu. Da diese Entscheidung laut Erbrecht nur in Härtefällen revidiert werden kann, sollte sie sich der Erbberechtigte gut überlegen.

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Photo by Fabio Neo Amato on Unsplash

Publiziert am 
Aug 27, 2018
 in Kategorie:
Pflichten

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