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anchmal entschließen sich Eltern dazu, ihr Haus nur an eines ihrer Kinder zu vererben. Die Gründe dafür sind oft persönlicher Natur und nicht selten gespickt mit großen Emotionen. Aber es können auch sehr rationale Gründe dahinterstecken. Wie es möglich ist, Haus oder Wohnung in München oder anderswo nur an eines der eigenen Kinder zu vererben, lesen Sie hier.

Eines vorweg: Unkompliziert ist dies nicht, denn Sie müssen für die anderen Kinder einen Ausgleich schaffen.

Das Haus geht nur an ein Kind: typische Gründe aus der Praxis

  • Großes Interesse eines der Kinder an der Immobilie: Wenn ein Kind mehr am Immobilienerbe der Familie interessiert ist als die anderen, können sich die Eltern dafür entscheiden, es gezielt diesem einen zukommen zu lassen.
  • Die Fähigkeit des Kindes, sich um das Immobilienerbe zu kümmern: Eines der Kinder ist verantwortungsbewusster und fähiger, sich um das Immobilienerbe zu kümmern, als die anderen.
  • Der Wunsch des Kindes, das Immobilienerbe innerhalb der Familie zu bewahren: Ein Kind ist mehr daran interessiert, das Immobilienerbe innerhalb der Familie zu bewahren als die anderen. Beispielsweise will es dieses an seine eigenen Kinder weitergeben oder sicherstellen, dass es nicht verloren geht.
  • Die finanzielle Situation des Kindes: Wenn eines der Kinder in finanziellen Schwierigkeiten steckt, möchten die Eltern möglicherweise nicht, dass dieses Kind das Immobilienerbe erhält. Es könnte aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten zu Geld gemacht werden und damit verloren gehen. Deshalb wollen sie die Immobilie gezielt nur an eines ihrer anderen Kinder vermachen.
  • Die Beziehung des Kindes zum Elternteil: Die Eltern oder das noch lebende Elternteil hat eine enge Beziehung zu einem der Kinder. Vielleicht kümmert sich dieses sogar intensiv um die Eltern. Deswegen soll es bevorzugt werden und das Immobilienerbe erhalten.

Wieso denken Sie darüber nach, Ihr Haus nur an eines Ihrer Kinder zu vermachen und die anderen von dieser Erbschaft auszuschließen? Möchten Sie Ihre anderen Sprösslinge komplett enterben oder ihnen gezielt die Immobilie verweigern? Das sind wichtige Fragen, bevor Sie dazu übergehen, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Immobilienerbe nur für ein Kind: das sind die Möglichkeiten

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie nur an ein bestimmtes Kind zu vererben. Hier sind einige gängige Optionen:

  1. Testament: Sie können ein Testament oder einen Erbvertrag anfertigen, in dem Sie ausdrücklich angeben, dass die Immobilie nur an ein bestimmtes Kind vererbt werden soll. Es ist wichtig, das Testament handschriftlich zu verfassen, zu datieren und zu unterschreiben. Es kann auch ratsam sein, das Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen, um mögliche Streitigkeiten und Irrtümer über die Gültigkeit zu vermeiden.
  2. Vorweggenommene Erbfolge: Sie können eine vorweggenommene Erbfolge durchführen, bei der Sie die Immobilie zu Lebzeiten auf Ihr Kind übertragen. Dies kann durch eine Schenkung bzw. Überschreibung oder einen notariellen Übertragungsvertrag erfolgen. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass die Übertragung mit bestimmten Bedingungen verbunden ist, damit die Immobilie im Besitz Ihres Kindes bleibt und nicht auf andere Personen übertragen werden kann.
  3. Wohnrecht oder Nießbrauch: Wenn Sie Ihrem Kind schon zu Lebzeiten die Immobilie übertragen möchten, aber weiterhin in dieser wohnen wollen, können Sie Ihrem Kind das Eigentum schenken und sich gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Dadurch behalten Sie das Recht, die Immobilie zu nutzen und – im Falle eines Nießbrauchs – davon durch eine Vermietung zu profitieren, während das Eigentum an Ihr Kind übergeht.

Achtung: All diese Möglichkeiten gehen mit Vorteilen und Nachteilen einher, die es gut abzuwägen gilt. Beachten Sie dabei auch den Aspekt der Steuern, damit das Immobilienerbe oder die Schenkung der Liegenschaft für Ihren Nachwuchs nicht zur Kostenfalle wird.

Die Sache mit dem Pflichtteil

In Deutschland haben Kinder grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch am Nachlass ihrer Eltern. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob sie im Testament bedacht wurden oder nicht. Der Pflichtteil beläuft sich auf 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie nur an ein bestimmtes Kind zu vererben und die anderen Kinder vom Erbe auszuschließen, kann dies zu einem Pflichtteilsanspruch der anderen Kinder führen. Diese haben das Recht, den Pflichtteil geltend zu machen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Pflichtteilsanspruch zu beschränken oder auszuschließen. Dazu gehören:

  • Pflichtteilstrafklausel: Sie können eine Klausel in Ihr Testament aufnehmen, die besagt, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil geltend macht, auch seinen sonstigen erbrechtlichen Anspruch verliert. Dies kann abschreckend wirken und dazu führen, dass die anderen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Durch eine vorweggenommene Erbfolge, bei der Sie die Immobilie zu Lebzeiten auf das gewünschte Kind übertragen, können Sie den Pflichtteilsanspruch der anderen Kinder umgehen. Da sie bereits zu Lebzeiten bedacht wurden, haben sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Familienrechtliche Gestaltungen: Es gibt komplexe familienrechtliche Gestaltungen, wie zum Beispiel den Abschluss eines Ehevertrags oder eines Erbvertrags, die den Pflichtteilsanspruch einschränken oder ausschließen können. Hierbei ist es wichtig, professionellen juristischen Rat einzuholen, um die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Fehler und Irrtümer umgehen: direkt zum Anwalt für Erbrecht oder zum Notar

Bevor der Erbfall tatsächlich eintritt, sollten Sie sich als künftiger Erblasser von einem Anwalt für Erbrecht oder einem Notar umfassend beraten lassen. Nur auf diese Weise lässt sich die beste Vorgehensweise für Ihre spezifische Situation finden. Besteht ein gutes Verhältnis zu allen Kindern, kann es ratsam sein, sogar den Nachwuchs mit zu dem Termin zu nehmen. Auf diese Weise sind alle umfassend informiert.

Darüber hinaus hören die im Immobilienerbe nicht-berücksichtigten Kinder die Gründe für Ihre Entscheidung direkt aus Ihrem Munde, was zur Akzeptanz der Situation beitragen kann.

Das vermeidet Streitigkeiten unter den Kindern nach Ihrem Ableben.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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- Stand Mai 2023 -

Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Photo by Garrett Jackson on Unsplash

Publiziert am 
Jun 27, 2023
 in Kategorie:
Immobilien

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