E

rbschaften sind nicht nur ein Zankapfel innerhalb von Familien, auch in der Politik wird hitzig über die Regulierung von Erbschaften und über die Erbschaftssteuer gestritten. Insbesondere, da die Staatskasse chronisch leer ist, und der Topf voller Gold so nah scheint. Vertreter mehrerer Lager stehen sich gegenüber, und die Auseinandersetzungen darüber sind nicht immer durchgehend rational geprägt, Argumente müssen mitunter auch fragwürdigen Einwendungen weichen.

Ebenso wird bisweilen auch gerne mit der moralischen Keule gearbeitet.

Erben sei ungerecht, weswegen es nur gerechtfertigt sei, den Staat stärker an den Erbschaften teilhaben zu lassen und die Erbengeneration mehr zu schröpfen, so die einen. Eigentum sei ein Grundrecht, und das Bestimmungsrecht darüber auch über den Tod hinaus in so hohem Ausmaß zu beschneiden, bedürfe schon einer besonderen Begründung, so die anderen.

Was passiert aktuell und welche weiteren Gedankengänge gibt es dazu? Ein kurzer Blick auf dieses heiße Thema, welches auch Sie als Erben oder Erblasser von Bankvermögen und Immobilien betreffen wird:

Ein wachsender Reformdruck

Bild: Erbschaftsteuer-Reform

Der Fiskus nimmt 8,5 Milliarden Euro im Jahr an Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Viel ist das im Vergleich zum gesamten Erbvolumen jedoch nicht, denn grobe Schätzungen weisen auf Schenkungen und Erbschaften in einer Höhe von 400 Milliarden Euro pro Jahr hin.

Dieser Topf voller Gold schimmert verführerisch.

Manche Staatsvertreter kreieren aus dieser Sachlage nur zu gern einen Reformdruck, um die Erbschaftsteuer zu verschärfen. Immerhin ist das monetäre Loch in der Staatskasse nicht zu übersehen. Der findige Bürger könnte letzteres auch einer Misswirtschaft der finanziellen Ressourcen und einer jahrzehntelangen mangelhaften Finanzpolitik in Europa zuschreiben. Für die Protagonisten einer schärferen Erbschaftssteuer sind solche Gedanken indes nicht sehr opportun, sondern lenken höchstens lästig vom Thema ab. Lieber wird von dieser Seite schon mit moralischen Einwendungen gearbeitet, wonach Erben als solches schlicht und einfach ungerecht sei. Und wer möchte schon ungerecht sein?

Steuerpolitik und Umverteilung

Bild: Steuerpolitik und Umverteilung

FDP und Union wehren sich gegen eine Vermögenssteuer, die die SPD und Grünen planen. Sie argumentieren, eine erhöhte Vermögenssteuer wäre letztlich schädlich für die Wirtschaft. Gleichzeitig sei die Erhebung zu teuer und zu aufwendig. Und so wird eine Alternative gesucht: die Erhöhung der Erbschaftsteuer. Immerhin würden so ja nur leistungslose Vermögenszuwächse besteuert werden. Ihre Erhebung sei weniger mühsam umzusetzen, da die Veranlagung pro Jahr entfällt und sie nur im Schenkungs- oder Erbfall erhoben werden würde.

Vertreter von FDP und Union halten dagegen. Eine schärfere Erbschaftsteuer könne Unternehmen und damit Arbeitsplätze bedrohen.

Ein Beispiel: Ehepaar M. aus München hat einen kleinen Betrieb, in den sie eine 7-Tage-Arbeitswoche und zahlreiche Entbehrungen steckte. Diese bekamen natürlich auch ihre zwei Kinder zu spüren, die ihre Eltern seltener sahen und gelegentlich mithalfen. Als Ehepaar M. ihren beiden erwachsenen Kindern die Firma vererbt, befindet sich der Mammutteil des Vermögens in dem Unternehmen. Wie sollten die Kinder eine hohe Erbschaftsteuer bezahlen? Es könnte dazu führen, dass sie das Unternehmen letztlich gar nicht übernehmen, weil sie das Geld für die Steuerzahlung nur durch einen Unternehmensverkauf aufbringen könnten. Dies würde jedoch nicht nur das Erbe ihrer Eltern zerstören, sondern auch zur Zerstörung des Mittelstands und vieler Arbeitsplätze beitragen. Bei der Erbschaftsteuer denken einige Politiker zu kurz oder sie verstehen sich nicht als Diener des Staates und damit der Gemeinschaft aller Bürger. 

Bild: Der Erblasser hat das Recht, sein Vermögen an seine Liebsten weiterzugeben.

Fragen, die sich hier anschließen, sind:

  • Hat nicht jeder Erblasser das Recht, sein Vermögen an seine Liebsten weiterzugeben?
  • Ist das sorglose Vererben nicht auch ein Wirtschaftsmotor, da es vielen als Motivation dient, etwas zu leisten und damit etwas weitergeben zu können?
  • Ist das Erben tatsächlich „unverdient“ oder haben nicht Angehörige, wie der Ehepartner oder die Kinder, in vielen Fällen indirekt dazu beigetragen?
  • Wenn das Erbe später ohnehin in großen Teilen zurück in die Staatskasse geht, müsste Vermögen dann nicht wenigstens steuerfrei erwirtschaftbar sein?

Ansichten zum Zankapfel Erbschaften

Die Meinungen bezüglich des Umgangs mit Erbschaften gehen stark auseinander. Um Ihnen spannende Gedankenanstöße diesbezüglich zu geben, haben wir Ihnen ein paar zusammengestellt.

  • Die Millionenerbin Engelhorn meint, dass das Vererben gegen das Leistungsprinzip verstoße. Sie selbst hätte daher 90 % ihres Erbes nicht angenommen, sondern umverteilt. Ihre Meinung ist: „Ein Erbe muss ich mir nicht erarbeiten. Ich bekomme es geschenkt.“ Es soll aber Chancengleichheit geben, die durch große Erbschaften nicht gegeben sei.
  • Philosoph Ernst-Wilhelm Händler spricht jedem Erblasser das Recht zu, sein Vermögen weiterreichen zu können. Kein Staat dürfte es daher für sich beanspruchen. Bei seiner Argumentation nimmt er Bezug auf das „Recht auf Eigentum“ als menschliche Freiheit. Darüber hinaus sei Vermögen an zahlreiche Risiken gekoppelt. „An allem, was in der Gesellschaft entsteht, sind sehr viele Leute beteiligt. Aber einige Menschen gehen signifikant mehr Risiken ein als andere.“ Somit seien Vermögensaufbau, Vermögensanhäufung und Vermögensweitergabe nur gerecht. Von diesen Menschen, die ihre Talente ausschöpfen, würde die komplette Gesellschaft ganzheitlich profitieren. Daraus ergebe sich die Frage: „Warum sollte es ein Prinzip der sozialen Gleichheit geben?“
  • Der 2002 verstorbene US-amerikanische Philosoph Robert Nozick stand für absolute Eigentumsrechte ein. Wenn nicht jede steuerpflichtige Person einer Steuer zustimmen würde, würde der Staat Diebstahl begehen.
  • Der 1930 verstorbene Philosoph Eugenio Rignano betonte, wie wichtig es sei, den Willen von Verstorbenen zu respektieren. Da über viele Generationen hinweg allerdings der Wunsch, an Kinder und Enkel etwas zu vererben, nachlassen würde, müsste die Höhe der Erbschaftsteuer an das Alter des vererbten Vermögens gekoppelt sein.
  • Philosophieprofessor Stefan Gosepath sieht das Recht am eigenen Vermögen mit dem Tod beendet. Erbschaften sollten daher komplett an die Allgemeinheit gehen und demokratisch kontrolliert werden. Die Gesellschaft an sich solle über die Aufteilung die Entscheidung treffen und nicht die Politiker.
  • Der französische Ökonom Thomas Piketty veröffentlichte 2020 in seinem Buch eine andere Idee. Nach dieser solle jeder Mensch zum 25. Geburtstag ein Startkapital in der Höhe von 120.000 Euro beziehen. Das würde Ungleichheiten ausgleichen. Die Finanzierung dieses Betrags würde durch eine fünfprozentige Steuer auf die Erbmasse erfolgen.

Was wird passieren?

Was die aktuelle Generation in Deutschland in puncto Erbschaften genau erwarten wird, ist noch keine beschlossene Sache. Jeder Erblasser sollte sich jedoch bewusst sein, dass Änderungen im Erbschafts- und Schenkungsrecht wahrscheinlich sind. Ob der wahre Grund dafür wirklich in dem Wunsch nach mehr Gerechtigkeit steckt oder ob es sich um andere Beweggründe handelt, die nichts damit zu tun haben, sei dahingestellt.

Fakt ist: Über Steuern und Abgaben muss sich unsere Erbengeneration viele Gedanken machen. Es ist nicht nur wichtig, diesbezüglich gut informiert zu sein und sich eine Meinung zu bilden, sondern es empfiehlt sich parallel dazu auch, sich frühzeitig über den Umgang mit dem eigenen Vermögen Gedanken zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um kleinere oder größere Beträge sowie Immobilien handelt.

- Stand Juni 2022 -

Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Weitere Artikel:

_______________

Photo by Jana Sabeth on Unsplash

Publiziert am 
Jun 30, 2022
 in Kategorie:
Steuer

Mehr zur Kategorie: 

Steuer

alle ansehen

Erhalten Sie als erstes unsere neuesten Erbrecht Fachbeiträge

Niemals Spam. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung
Danke! Ihre Anmeldung war erfolgreich.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgegangen