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as „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die Partner setzen sich dabei zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und legen fest, wer nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners den Nachlass erbt.

Warum heißt es „Berliner Testament“?

Eigentlich ist der Name „Berliner Testament“ eine falsche Bezeichnung. Historisch enthielt das preußische Recht eine Regelung mit einer sog. Vor- und Nacherbschaft, anhand derer Ehegatten ihr Erbe regeln konnten und die vor allem in Berlin angewendet wurde. Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches Anfang 1900 sollte diese Regelung aber abgeschafft und durch eine neue ersetzt werden. Der Ersatz, ist der heute gültige § 2269 BGB über die „Gegenseitige Erbeinsetzung“. Hierbei wird das Vermögen der beiden Ehegatten als eine Einheit behandelt, wobei der Schlusserbe nach dem Tod des ersten Ehegatten der Erbe des gesamten Nachlasses wird.

Damit ist die heutige Regelung eigentlich nicht das „Berliner Testament“ nach altem Vorbild. Trotzdem heißt es so. Warum?

Des Rätsels Lösung:

Erst im Jahr 2002, im Rahmen der sogenannten Schuldrechtsreform, erhielten die Paragrafen des BGB amtliche Überschriften. Im Fachverlag C.H. Beck, der u. a. das BGB in Buchform herausgibt, haben die Lektoren zu der Zeit, wahrscheinlich in Anlehnung an das alte preußische Recht, die Lektoratsüberschrift „Berliner Testament“ in Klammern an den entsprechenden Paragrafen angefügt, womit es allgemein zu dieser Benennung kam. Auch wenn heute über dem § 2269 offiziell „Gegenseitige Erbeinsetzung“ steht, hat sich die Bezeichnung „Berliner Testament“ im allgemeinen Sprachgebrauch gehalten.

Warum das Berliner Testament eine gute Idee sein kann

Das Testament nach Berliner Modell sorgt dafür, dass der Nachlass in der Familie bleibt. So wird die Erbfolge mit dem Berliner Testament festgesetzt: Stirbt einer der Ehepartner, erhält der andere den kompletten Nachlass. Kinder oder andere Erbberechtigte werden im ersten Schritt nicht berücksichtigt. Sie erhalten das Erbe erst, wenn der andere Partner verstorben ist, sofern keine weiteren Regelungen getätigt wurden. Somit sind die Kinder Schlusserben.

Hinweis: Dennoch steht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch den Kindern ein Pflichtteil zu, sobald der eine Ehepartner stirbt.

Besondere Gegebenheiten

Das Berliner Testament ist ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament, da es beide Ehepartner zusammen aufsetzen und unterschreiben. Ein Widerruf ist im Unterschied zum regulären Einzeltestament nur mit Einschränkungen möglich. Darüber hinaus kann ein Ehepartner nach dem Tod des anderen Partners das Berliner Testament nicht mehr abändern. Um dies tun zu können, müssten abweichende Regelungen schriftlich vereinbart und im Testament aufgenommen worden sein.

Erben nach Berliner Testament: Kann es steuerliche Nachteile geben?

Das Erben nach Berliner Modell kann steuerliche Nachteile haben. Allerdings nur, wenn die Erbmasse so groß ist, dass die gesetzlichen Freibeträge zur Erbschaftssteuer überschritten werden. Kinder können beispielsweise 400.000 € steuerfrei erben. Wird diese Summe überschritten, fällt eine Erbschaftsteuer an. Sind Kinder in einem Berliner Testament als Schlusserben bedacht, erhalten sie auf einen Schlag das komplette Erbe beider Elternteile. Die Wahrscheinlichkeit ist nun höher, dass sie die 400.000 Euro überschreiten. In Abhängigkeit vom vererbten Vermögen kann es daher ratsamer sein, auf das Berliner Testament zu verzichten, und das Erbe damit zeitlich zu verteilen, um den Kindern teure Steuern zu ersparen. Gleiches gilt natürlich für den hinterbliebenen Partner, da dieser bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben kann. Wird nicht nach dem Berliner Modell vererbt, wird das Erbe im Erbfall auf Ehepartner, Kinder und evtl. andere Erben verteilt und es fallen geringere Erbteile an, sodass sich die Erbschaftssteuer verringert oder ganz wegfällt.

FAQ zum Erbrecht nach Berliner Testament

Hier sind Fragen und Antworten, die häufig im Rahmen des Berliner Testaments gestellt werden.

Gleichzeitiger Tod: Wer erbt jetzt?

Es passiert sehr selten, dass ein Paar gleichzeitig und damit zur gleichen Sekunde verstirbt. Aber auch wenn, wie z. B. bei Unfällen, Stunden oder Tage dazwischen liegen, kann dies als gleichzeitiger Tod des Ehepaars gewertet werden, da die Erbschaft vom kurzzeitig Überlebenden nicht mehr angenommen werden konnte. Dies ist letztlich der entscheidende Punkt. Sterben beide Eheleute gleichzeitig, erben die Schlusserben und damit die Kinder.

Berliner Testament: Wo hinterlegen Sie es am besten?

Sie können das Testament mit dem Partner handschriftlich verfassen und daheim aufbewahren. Doch wird es so wirklich gefunden und durchgesetzt? Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung, um auf Nummer sicher zu gehen.

  1. Sie verfassen mit Notar das Testament. Er übergibt es automatisch ans Amtsgericht, wo es im Zentralen Testamentsregister eingetragen wird.
  2. 2. Sie verfassen es selbst und reichen es anschließend beim Amtsgericht zur Verwahrung ein.

Was kostet das Berliner Testament?

Hierzu existiert keine Pauschalantwort. Sie können das Berliner Testament ohne Mithilfe eines Notars verfassen und verwahren, das ist natürlich kostenlos. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie es von einem Notar beglaubigen lassen oder bei Ihrem Amtsgericht vor Ort aufbewahren lassen. Die Höhe der Notarkosten ist in der Bundesnotarordnung vermerkt und bemisst sich an dem Vermögen, was vermutlich vererbt wird. Da beide Ehepartner das Testament hinterlegen, wird zumeist der doppelte Satz eingefordert.

Beispiele:

Bei einem Erbe von 50.000 Euro zahlen Sie als Ehepaar für die Beglaubigung durch den Notar rund 330 Euro. Bei 500.000 Euro wären es 1.870 Euro und bei 1 Mio. Euro Erbmasse lägen die Notarkosten bei 3.470 Euro, Dazu kommen jeweils noch die Umsatzsteuer (19 %) und sonstige Kosten für Auslagen. (Stand Februar 2020). Möchten Sie das Testament lediglich beim Amtsgericht verwahren, betragen die Kosten 75 Euro. Das Gericht übergibt Ihnen einen Hinterlegungsschein für das Testament. Automatisch wird das Dokument im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer aufgenommen, was 18 Euro kostet. (Stand Februar 2020)

Kann es unwirksam werden?

Unwirksam bzw. anfechtbar kann ein Testament nur werden, wenn der Erblasser bei der Testamentsaufsetzung einem Irrtum unterlag oder wenn es unter Zwang verfasst wurde.
Von vornherein ungültig ist ein Testament, wenn es nicht handschriftlich niedergelegt ist (z. B. nur auf Computer geschrieben und ausgedruckt), oder (beim Berliner Testament) wenn es nicht von beiden Ehepartnern unterschrieben ist.

Können Erben gegen das Testament vorgehen?

Sie können bei einem rechtsgültig aufgesetzten Testament nicht dagegen direkt vorgehen, aber sie können ihren Pflichtteil einfordern. Dieses Recht hat der Nachwuchs immer.

Benötigt das Testament nach Berliner Modell eine notarielle Beglaubigung?

Nein. Es muss nur handschriftlich verfasst sein und von beiden Ehepartnern die Unterschrift tragen. Auch Ort und Datum müssen vermerkt sein. Um zu garantieren, dass das Testament nach Berliner Modell Anwendung findet, ist eine notarielle Beglaubigung empfehlenswert.

Was passiert bei einer Scheidung?

Sollten sich die Eheleute scheiden lassen, hat das gemeinschaftliche Testament keinerlei Gültigkeit mehr. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Klauseln für den Scheidungsfall einzusetzen. In diesen lässt sich angeben, wie das Erbe im Fall einer Scheidung neu geregelt wird oder welche Bestandteile des Berliner Testaments weiterhin gelten.

Was geschieht bei Verwitwung?

Dies ist der im Testament vorgesehene Fall, für den es ja verfasst wurde. Der überlebende Partner ist an den Inhalt des Testaments gebunden. Änderungen kann er auch nicht mehr vornehmen. Selbstverständlich ist es möglich, unterschiedliche Klauseln einzusetzen. Mit ihnen ließe sich beispielsweise durchsetzen, dass der Hinterbliebene über das Erbe frei verfügen kann. Würde der Hinterbliebene erneut heiraten, würde das Ursprungstestament weiterhin gelten. Doch dies ließe sich ebenfalls durch Klauseln beschränken. Sollen solche Regelungen ins Testament aufgenommen werden, ist eine individuelle rechtliche Beratung bei einem kompetenten Rechtsanwalt empfehlenswert. Wie zu sehen ist, gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Letztlich müssen beide Eheleute gemeinsam einen Weg finden, mit dem sie zufrieden sind.

Welche konkreten Vorteile und Nachteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament bringt einige Vorteile mit, weswegen sich viele Ehepaare dafür entscheiden:

  1. Stirbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, ist der andere abgesichert.
  2. Es ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
  3. Das Vermögen verbleibt in der Familie, wenn ein Partner stirbt.

Es gibt jedoch auch Nachteile:

  1. Die Kinder lassen sich nicht komplett vom Erbe ausschließen, da sie einen Pflichtteil beanspruchen können.
  2. Der verwitwete Partner ist an den letzten Willen nach dem Berliner Modell gebunden.
  3. In Abhängigkeit von der Höhe des Erbes können für die Kinder als Schlusserben steuerliche Nachteile entstehen.
  4. Das Berliner Testament wird im Ausland nicht zwingend anerkannt.

Gibt es Alternativen zum Berliner Testament?

Nicht für alle Paare ist das Testament nach dem Berliner Modell optimal. Eine Alternative wäre, das Einräumen eines Nießbrauchrechts. Hat beispielsweise das Ehepaar vermietete Immobilien, wäre so gesichert, dass der Hinterbliebene über die erzielten Mieteinträge versorgt ist. Die Kinder bekämen in diesem Fall die Häuser, aber der Hinterbliebene bezieht die Mieteinnahmen. Eine andere Möglichkeit ist, die Testamentsvollstreckung dem Partner zu übergeben. So könnte dieser das vorhandene Vermögen frei verwalten und so auf die Kinder aufteilen, dass das Erbe innerhalb der Grenzen des Steuerfreibetrags liegt. Natürlich ist auch ein „reguläres“ Testament eine Alternative. In diesem ließe sich regeln, dass die Kinder ein Erbe bis zu ihrem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro erhalten.

Im Zweifelsfall ist es am besten, wenn Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten beraten.

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Photo by Hannah Olinger on Unsplash

Publiziert am 
Feb 14, 2020
 in Kategorie:
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